“If you want me you can watch me on your video phone”, flöten Frollein GaGa und Beyoncé fröhlich in ihrer aktuellen Collabo-Nummer. Zumindest für uns wird das künftig nicht mehr ganz so einfach sein: Das Münchner Landgericht hat die Ausstrahlung des Clips zu “Video Phone” in Deutschland verboten.
What the hell happened? Triumph, sozusagen die Unterwäsche-Macher deluxe, hat schon im Dezember eine einstweilige Verfügung gegen das Video - oder viel mehr das verantwortliche Label Sony Music - durchgeboxt. Der Grund: Die freakige Unterwäsche-Kreation in Schwarz-Weiß, die Beyoncé hin oder wieder im Clip spazieren trägt und leider ziemlich den Entwürfen eines bulgarischen Design-Studenten namens Iskren Lozanov ähnelt, der sich genau damit im letzten Jahr für den “Triumph Inspiration Award” beworben hat
Und wie will der Sony-Chief of Stoffstückchen bitte ausgerechnet darauf gestoßen sein? Dass Iskren Lozanov Kollektion zum Beispiel auch in der italienische Vogue abgedruckt wurde und da ja auch noch die Website zum Wettbewerb ist, lässt zumindest Raum für eventuelle Copy-and-Paste-Spekulationen. Das Gericht berief sich dagegen eher auf den “Gesamteindruck”.
Klau, Kopie, Interpretation, Remix - wie man es auch immer nennen mag: Am Ende zählt sowieso nur das Urteil. Und das lautete in diesem Fall ganz klar: Triumph bekommt Recht und “Video Phone” muss die deutsche Bildschirme für immer verlassen.
Und dabei hätte es ja gar nicht so weit kommen müssen. Die Herrschaften von Triumph hätten durchaus mit sich reden lassen und haben Sony im Vorfeld einen Deal vorgeschlagen: Wenn Beyoncé ihren göttlichen Hintern auf den Jury-Stuhl der nächsten “Inspiration Award”-Show schwingen würde, könnte man sich das mit der Verhandlung ja nochmal überlegen. Das fand Beyoncé selbst wiederum aber gar nicht knorke und so müssen wir Konsumenten jetzt mal wieder leiden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.






